Gemeinderatssitzung vom 27.06.2005



Kindergarten Natschbach

Der Bewegungsraum im Kindergarten Natschbach wird in den Sommermonaten saniert. Beschlossen wurde, dass das Material von der Fa. Wessely um € 455,40, die Fenster und Türen bei der Fa. Hasslinger um € 8.727,64 und die Einrichtung bei der Fa Schmiederer & Schendl um € 6.596,-- gekauft werden.
Über die Finanzierung brauchte nicht abgestimmt werden, da der Bürgermeister bekannt gab, dass die Barmittel dafür vorhanden sind.



Kindergarten – Nachmittagsbetreuung

Der Bürgermeister berichtete, dass seitens der Gemeinde eine Umfrage in den Kindergärten Natschbach und Loipersbach durchgeführt wurde. Dabei meldete sich lediglich eine Familie aus Loipersbach zur Nachmittagsbetreuung an.
Die Betreuung wird daher ab September 2005 NICHT durchgeführt.

GGR Schirk legte zu diesem Tagesordnungspunkt einen Antrag vor, dass ab September 2006

1. eine Nachmittagsbetreuung in einem unserer Kindergärten stattfindet
2. die Kosten für die Nachmittagsbetreuung entweder pauschaliert oder stundenweise abgerechnet werden (attraktivere Kostengestaltung zu Gunsten der Gemeindebürger) und
3. alle Gemeindebürger befragt werden die Kinder haben bzw. in den nächsten Jahren einen Betreuungsplatz benötigen.

Weiters wurde diesem Antrag eine Liste beigefügt aus welcher hervorging, dass ab September 2006 eine Nachmittagsbetreuung für mind. 3 Kinder gegeben ist. Zu Pkt. 3 des Antrages wird angeführt, dass die Gemeinde lt. Gesetz verpflichtet ist, bei der Aufnahme eines Kindes in den Kindergarten bei den Eltern den Bedarf für eine Nachmittagsbetreuung zu erheben. Laut Gesetz ist die Gemeinde NICHT verpflichtet alle Gemeindebürger die Kinder haben bzw. in den nächsten Jahren einen Betreuungsplatz benötigen zu befragen. Es würde sowohl für die Gemeinde als auch für die betroffenen Eltern leichter sein, eine notwendige Nachmittagsbetreuung rechtzeitig einzuplanen bzw. anzumelden.
Für die Planung des beruflichen Wiedereinstieges wäre dies ein wichtiges Kriterium.

Dieser Punkt wird bei der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt. Der Bürgermeister teilte mit, dass er grundsätzlich für eine Nachmittagsbetreuung sei sich jedoch noch mit „seinen Leuten“ beraten möchte.



Notstromaggregat

Aufgrund der Ereignisse des Sommers 2003 (Hochwasser) soll in jeder der 573 NÖ Gemeinden ein Notstromaggregat für den Ernstfall zur Verfügung stehen. Es wurde der Kauf eines Zapfwellengerätes der Fa. MOLL aus Stockerau mit 31,5 kVA (ca. 25,5 PS) um den Preis von € 2.461,-- einstimmig beschlossen. Die Gemeinde erhält dafür eine Förderung von mind. € 1.000,-- .



Subventionen und Flächenwidmungsplan

Die Subventionen für den Blasmusikverband Neunkirchen in der Höhe von € 40,-- sowie zum Ankauf eines hydraulischen Bergewerkzeuges pro FF in der Höhe von je € 500,-- wurden einstimmig beschlossen.

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend Wallnergasse zur Verlegung eines Weges wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.



Straßenbau:

a) Zur Verlegung der LH 139 wurde ein Grundsatzbeschluss mit 16 zu 2 Stimmen gefasst, indem der Bürgermeister berechtigt wird in Verhandlungen mit dem Land einzutreten
b) Die Kreuzgasse ist halbseitig zu sanieren. Der Bürgermeister wurde einstimmig ermächtigt diesbezüglich Kostenvoranschläge einzuholen. Weiters gab er bekannt, dass genug Recyclingmaterial zur Ausbesserung vorhanden ist.
c) In der Schneeberggasse soll die Gasleitung durch die EVN saniert werden.
d) Zur Entschärfung der Verkehrssitzung auf der Seebensteinerstraße – Gartengasse – Zufahrt zur Tankstelle stellte der Bürgermeister den Antrag zum Ankauf von 3 Stück Blumentrögen zu je € 300,-- (einstimmig). Ein Blumentrog würde bei der Familie Harn/Nöhrer aufgestellt werden. Die Verhandlungen mit der Straßenmeisterei bzw. dem Land NÖ zur Verkehrsentschärfung sind noch im Laufen.
e) Die Brücke in Lindgrub ist laut Aussagen des Bürgermeisters sanierungsbedürftig.
Der Bürgermeister braucht für die Planungsarbeiten die Ermächtigung des Gemeinderates zur Totalsanierung der Brücke. Diese soll aus Beton entstehen und kostet ca. € 20.000,-- (einstimmig).
Auf die Anfrage, ob die Brücke gesperrt werden muss, gab es keine Antwort des Bürgermeisters.



Sitzungstermine des Gemeinderates

Die BLK brachte in der Sitzung vom 03.05.2005 einen Dringlichkeitsantrag ein, indem sie für die quartalsmäßig festgesetzten Termine für die Sitzungen des Gemeinderates eingetreten ist.
Nach ausführlicher Diskussion stimmten die ÖVP-Gemeinderäte für die Beibehaltung der bisherigen Regelung (Bürgermeister setzt die Termine so fest wie er es für richtig hält). Die Oppositionsparteien stimmten für eine Festsetzung der Termine. Da jeder Mandatar Termine hat, würden sich auch die Minderheitsparteien leichter tun, dies rechtzeitig einplanen zu können. Der Bürgermeister schlug vor, dass sobald die Sitzungstermine bekannt werden, die Gemeinde alle Mandatare darüber unverzüglich zu informieren hat.
Weiters schlug der Bürgermeister in der letzten Sitzung vom 03.05.2005 vor, dass Gemeindemandatare, welche aus beruflichen Gründen nicht jeden Abend Zeit haben, ihre Termine im Gemeindeamt bekannt geben können.

Dieser Vorschlag ist gut gemeint. Leider können diese Mandatare kurzfristig umgeänderte Termine nicht wahrnehmen, da sie an Dienstpläne etc. gebunden sind.



Bezüge der Gemeindemandatare

Die BLK schlug in ihrem Dringlichkeitsantrag vom 03.05.2005 vor, die Bezüge der Gemeindemandatare zu senken.

Dazu muß angeführt werden, dass aufgrund der letzten Volkszählung vom 15.05.2001 die Gemeinde einen Einwohnerstand von 1.537 Personen hatte. Von dieser Personenanzahl wird bis zur nächsten Volkszählung ausgegangen. Im § 15 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes ist die Höhe der Bezüge und Entschädigungen geregelt. Darin heißt es u.a. „Der Bezug ist für den Bürgermeister in der jeweiligen Stufe entsprechend der Einwohnerzahl aufgrund der letzten Volkszählung festzulegen.“ Danach ist der Spielraum für den Bürgermeisterbezug bei monatlichen 18 % bis 28 % auf der Basis eines Nationalrates gelegen (bei einer Einwohnerzahl von 1.501 bis 2.000).
Der monatliche Bezug unseres Bürgermeisters liegt im oberen Drittel.

Da der Bezug des Bürgermeisters lt. Bezügegesetz die Basis für die Bezüge aller anderen Gemeindemandatare ist, liegen diese ebenfalls im oberen Drittel.

GR Pfeiffer schlug vor die um 20 % reduzierten Aufwandsentschädigungen an ho Vereine weiterzugeben. Die ÖVP Gemeinderäte stimmten für die Beibehaltung der Bezüge und Aufwandsentschädigungen. Zwei Mandatare der SPÖ sowie die Mandatare der BLK stimmten gegen die Beibehaltung. Vier weitere Mitglieder der SPÖ enthielten sich der Stimme.



Sprengelfremde Schulen:

Der Bürgermeister stellt den Antrag um Streichung des TOP 12 aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.02.1996. Dieser beinhaltete, dass das Schulgeld an sprengelfremde Schulen mit seinerzeit S 500,-- (€ 36,34) begrenzt war. Ab jetzt wird das Schulgeld für die hier ansässigen Kinder an sämtliche Schulen zur Gänze bezahlt. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.



Hochwasser – Rückhaltebecken

a) Der Bürgermeister beantragt, dass die Kosten für die Errichtung eines Steges (gesamt € 12.000,--) von der Gemeinde übernommen werden
Es wird einstimmig beschlossen, dass das Stegprojekt abgewartet wird, wie sich der Wasserzulauf entwickelt. Außerdem sind die Kosten dafür zu hoch.

Am 29. Juni 2005 teilte der Bürgermeister dem Gemeindevorstand telefonisch mit, dass lt Auskunft der Wasserbauabteilung WA 3 eine Fundamentierung des Steges nur im Zuge der Errichtungsarbeiten möglich ist (Folie könnte reissen). Weiters wurden bereits Planungsarbeiten für die Fundamentierung des Steges vorgenommen. Aufgrund dieses Tatsache wurde mittels Rundruf im Gemeindevorstand die Errichtung des Steges mit der Einschränkung einstimmig beschlossen, dass die gesamten Kosten innerhalb des Projektes verrechnet werden und der Gemeinde KEINE zusätzlichen Kosten dadurch erwachsen.

b) Der Bürgermeister stellt den Antrag nach den Abschlussarbeiten eine Eröffnungsfeier unter Einbeziehung von Politikern, Arbeitern und der Bevölkerung zu veranstalten. Weiters schlägt der Bürgermeister vor, dass der Gemeindevorstand die Organisation des Festes übernimmt. Der Antrag des Bürgermeisters zur Abhaltung eines Festes wurde einstimmig angenommen. Der Vorschlag den Gemeindevorstand mit der Organisation zu betrauen wurde mit 17 Stimmen (Gegenstimme GR Kriechenbaum) angenommen.



Dringlichkeitsantrag von GGR Braditsch

Zu Beginn der Sitzung brachte GGR Braditsch einen Dringlichkeitsantrag betreffend Speedway-Club Natschbach-Loipersbach ein. In diesem forderte er
a) den Club im Sinne der Gleichbehandlung anderen Vereinen gegenüber ebenfalls finanziell zu subventionieren und
b) die Lustbarkeitsabgabe von derzeit 25 % auf 10 % zu senken.

Der Bürgermeister aberkannte die Dringlichkeit und gab bekannt, dass der Antrag als Tagesordnungspunkt in die nächste Gemeinderatssitzung aufgenommen wird.




Aussendung 2005-04
Aussendung 2005-02